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kcemu 0.5.1%2Bdfsg-2
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Deutsche bersetzung der GNU General Public License

   
    Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
    von Katja Lachmann bersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
    berarbeitet von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de] (31.
    Oktober 1996)
    
   Diese bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstndnis der
   GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
   jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
   bersetzung.
   
   Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
   bersetzung, und sie hat diese bersetzung auch nicht als
   rechtskrftigen Ersatz fr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
   bersetzung nicht sorgfltig von Anwlten berprft wurde, knnen die
   bersetzer nicht garantieren, da die bersetzung die rechtlichen
   Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
   da von Ihnen geplante Aktivitten im Sinne der GNU-GPL gestattet
   sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
   
   Die Free Software Foundation mchte Sie darum bitten, diese
   bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen fr von Ihnen
   geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfr
   stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
   englischsprachige Originalversion.
   
   This is a translation of the GNU General Public License into German.
   This translation is distributed in the hope that it will facilitate
   understanding, but it is not an official or legally approved
   translation.
   
   The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
   and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
   General Public License. The translation has not been reviewed
   carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
   it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
   License. If you wish to be sure whether your planned activities are
   permitted by the GNU General Public License, please refer to the
   authentic English version.
   
   The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
   translation as the official distribution terms for your programs;
   instead, please use the authentic English version published by the
   Free Software Foundation.
     _________________________________________________________________
   
                         GNU General Public License
                                      
               Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991
                                      
          Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
                   675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
                                      
   Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und
   unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch nicht
   gestattet.
   
   Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die
   englischsprachige Originalversion!
   
Vorwort

   Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
   die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verndern.
   Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
   allgemeine ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
   soll sicherstellen, da die Software fr alle Benutzer frei ist. Diese
   Lizenz gilt fr den Groteil der von der Free Software Foundation
   herausgegebenen Software und fr alle anderen Programme, deren Autoren
   ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie knnen diese
   Mglichkeit der Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
   Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
   der GNU Library General Public License, der allgemeinen ffentlichen
   GNU-Lizenz fr Bibliotheken.
   )
   
   Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
   den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
   Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas fr diesen Service zu
   berechnen, wenn Sie mchten), die Mglichkeit, die Software im
   Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
   Lizenzen sollen garantieren, da Sie die Software ndern oder Teile
   davon in neuen freien Programmen verwenden drfen - und da Sie
   wissen, da Sie dies alles tun drfen.
   
   Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es
   jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
   aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
   Einschrnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn
   Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verndern.
   
   Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie
   selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
   solchen Programms verbreiten. Sie mssen sicherstellen, da auch sie
   den Quelltext erhalten bzw. erhalten knnen. Und Sie mssen ihnen
   diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
   
   Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
   Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
   diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
   vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu verndern.
   
   Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus
   sicherstellen, da jeder erfhrt, da fr diese freie Software
   keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
   modifiziert und weitergegeben wird, mchten wir, da die Empfnger
   wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen
   verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen Autors
   schdigen.
   
   Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
   Software-Patente bedroht. Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da
   Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
   mit dem Ergebnis, da das Programm proprietr wrde. Um dies zu
   verhindern, haben wir klargestellt, da jedes Patent entweder fr
   freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt
   nicht lizenziert werden darf.
   
   Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung,
   Verbreitung und Bearbeitung:
   
Bedingungen fr die Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung

   Paragraph 0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere
   Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
   hinweist, da das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
   License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
   Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
   "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
   jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
   ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverndert
   oder verndert und/oder in eine andere Sprache bersetzt, enthlt. (Im
   folgenden wird die bersetzung ohne Einschrnkung als "Bearbeitung"
   eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
   angesprochen.
   
   Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung
   werden von dieser Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren
   Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfhrung des Programms wird nicht
   eingeschrnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
   Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
   darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe durch die Ausfhrung des
   Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen des
   Programms ab.
   
   Paragraph 1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des
   Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
   verbreiten. Voraussetzung hierfr ist, da Sie mit jeder Kopie einen
   entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu
   verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
   Fehlen einer Garantie beziehen, unverndert lassen und desweiteren
   allen anderen Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
   Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
   
   Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr verlangen.
   Wenn Sie es wnschen, drfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie fr
   das Programm anbieten.
   
   Paragraph 2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
   davon verndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk
   entsteht; Sie drfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
   von Paragraph 1 vervielfltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da
   zustzlich alle folgenden Bedingungen erfllt werden:
   
   (a)
          Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen
          Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
          Modifizierung und das Datum jeder nderung hinweist.
          
   (b)
          Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder
          verffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
          Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenber
          als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
          Lizenzgebhren zur Verfgung gestellt wird.
          
   (c)
          Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung
          interaktiv Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es,
          wenn es auf dem blichsten Wege fr solche interaktive Nutzung
          gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
          geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen Hinweis, da
          es keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie
          Garantie leisten), und da die Benutzer das Programm unter
          diesen Bedingungen weiter verbreiten drfen. Auch mu der
          Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
          Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
          interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
          ausgibt, mu Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine
          solche Meldung ausgeben).
          
   Diese Anforderungen betreffen das vernderte Werk als Ganzes. Wenn
   identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
   abgeleitet sind und vernnftigerweise selbst als unabhngige und
   eigenstndige Werke betrachtet werden knnen, dann erstrecken sich
   diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie
   als eigenstndige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
   Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
   basierendes Werk darstellt, dann mu die Verbreitung des Ganzen nach
   den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen fr weitere
   Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
   auf jeden einzelnen Teil, unabhngig vom jeweiligen Autor.
   
   Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr Werke in
   Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
   geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
   Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren
   oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
   sind, auszuben.
   
   Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das
   nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem
   auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
   oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich
   dieser Lizenz.
   
   Paragraph 3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
   gem Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den
   Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfltigen und verbreiten -
   vorausgesetzt, da Sie auerdem eine der folgenden Leistungen
   erbringen:
   
   (a)
          Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen
          zugehrigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den
          Datenaustausch blichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
          den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu. Oder:
          
   (b)
          Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
          Jahre lang gltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
          eine vollstndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
          Verfgung zu stellen - zu nicht hheren Kosten als denen, die
          durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
          Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
          einem fr den Datenaustausch blichen Medium weitergegeben
          wird. Oder:
          
   (c)
          Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
          der Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
          erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fr
          nicht-kommerzielle Verbreitung zulssig und nur, wenn Sie das
          Programm als Objectcode oder in ausfhrbarer Form mit einem
          entsprechenden Angebot gem Absatz b erhalten haben.)
          
   Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
   verstanden, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fr ein
   ausfhrbares Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der
   Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschlielich aller
   zugehrigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
   Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
   Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
   enthalten, was blicherweise (entweder als Quelltext oder in binrer
   Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
   Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm luft - es sei
   denn, diese Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren Programm.
   
   Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder des Objectcodes
   dadurch erfolgt, da der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene
   Stelle gewhrt wird, so gilt die Gewhrung eines gleichwertigen
   Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
   Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
   Objectcode zu kopieren.
   
   Paragraph 4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern,
   weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
   ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
   Vervielfltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
   ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
   Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
   unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
   Lizenz voll anerkennen und befolgen.
   
   Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
   Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes
   die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
   verndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
   verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
   Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verndern oder verbreiten,
   erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
   Bedingungen bezglich der Vervielfltigung, Verbreitung und
   Vernderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.
   
   Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
   Programm basierendes Werk) weitergeben, erhlt der Empfnger
   automatisch vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
   entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfltigen, zu
   verbreiten und zu verndern. Sie drfen keine weiteren Einschrnkungen
   der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfngers
   vornehmen. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser
   Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
   
   Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
   einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
   Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich
   oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
   widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den
   Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, das
   Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
   Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
   drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
   Beispiel ein Patent nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des
   Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
   indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
   sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
   auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
   
   Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter
   bestimmten Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
   Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im brigen soll dieser
   Paragraph als Ganzes gelten.
   
   Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
   Patente oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die
   Gltigkeit solcher Ansprche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
   einzig den Zweck, die Integritt des Verbreitungssystems der freien
   Software zu schtzen, das durch die Praxis ffentlicher Lizenzen
   verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge zu dem groen
   Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
   die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
   Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
   anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
   Entscheidung keinen Einflu.
   
   Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
   Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
   
   Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
   in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
   urheberrechtlich geschtzte Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der
   Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
   hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
   in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da die Verbreitung nur
   innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
   ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
   Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.
   
   Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
   berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
   verffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
   der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um
   neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
   
   Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
   einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer
   bestimmten Versionsnummer oder "jeder spteren Version" ("any later
   version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
   der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren
   Version, die von der Free Software Foundation verffentlicht wurde.
   Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, knnen Sie eine
   beliebige Version whlen, die je von der Free Software Foundation
   verffentlicht wurde.
   
   Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
   anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fr die
   Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
   Erlaubnis zu bitten. Fr Software, die unter dem Copyright der Free
   Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
   Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
   Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
   freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
   erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
   Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu frdern.
   
  Keine Gewhrleistung
  
   Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
   besteht keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies
   gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
   besttigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
   so zur Verfgung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewhrleistung, weder
   ausdrcklich noch implizit, einschlielich - aber nicht begrenzt auf -
   Marktreife oder Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das volle
   Risiko bezglich Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programms liegt
   bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
   liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur
   bei Ihnen.
   
   Paragraph 12. In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht
   gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
   Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
   erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenber fr
   irgendwelche Schden haftbar, einschlielich jeglicher allgemeiner
   oder spezieller Schden, Schden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen)
   oder Folgeschden, die aus der Benutzung des Programms oder der
   Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlielich - aber nicht
   beschrnkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
   Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden mssen, oder dem
   Unvermgen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
   zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter
   ber die Mglichkeit solcher Schden unterrichtet worden war.
   
  Ende der Bedingungen
     _________________________________________________________________
   
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen

   Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es von
   grtmglichem Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
   das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
   diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verndern kann.
   
   Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
   Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
   Quelldatei zu stellen, um den Gewhrleistungsausschlu mglichst
   deutlich darzustellen; auerdem sollte jede Datei mindestens eine
   "Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
   vollstndige Lizenz gefunden werden kann.
   
    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) 19[yy]  [Name des Autors]

    This program is free software; you can redistribute it and/or
    modify it under the terms of the GNU General Public License as
    published by the Free Software Foundation; either version 2 of
    the License, or (at your option) any later version.

    This program is distributed in the hope that it will be useful,
    but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
    MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
    General Public License for more details.

    You should have received a copy of the GNU General Public License
    along with this program; if not, write to the Free Software
    Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.


   Auf Deutsch:
   

    [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
    Copyright (C) 19[jj]  [Name des Autors]

    Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter
    den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
    Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
    modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
    Sie es wnschen) jeder spteren Version.

    Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der
    Hoffnung, da es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
    GEWHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewhrleistung
    der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
    Details finden Sie in der GNU General Public License.

    Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
    mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
    an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
    MA 02139, USA.


   Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
   per Brief erreichbar sind.
   
   Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem
   Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
   
    Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy]  [Name des Autors]
    Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
    `show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
    it under certain conditions; type `show c' for details.


   Auf Deutsch:
   
    Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj]  [Name des Autors]
    Fr Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
    fr Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter
    bestimmten Bedingungen weitergeben drfen; geben Sie `show c'
    fr Details ein.


   Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
   entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von
   Ihnen verwendeten Kommandos anders heien als `show w' und `show c';
   es knnten auch Mausklicks oder Menpunkte sein - was immer am besten
   in Ihr Programm pat.
   
   Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
   Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fr
   das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; ndern Sie
   bitte die Namen:
   
     Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
     program "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by
     James Hacker.
     
     [Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
     Ty Coon, President of Vice
     
   Auf Deutsch:
   
     Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf
     das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher fr Compiler),
     geschrieben von James Hacker.
     
     [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
     Ty Coon, Vizeprsident
     
   Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
   Programms in proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine
   Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
   proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
   dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
   anstelle dieser Lizenz verwenden.