1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509
|
Deutsche bersetzung der GNU General Public License
Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
von Katja Lachmann bersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
berarbeitet von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de] (31.
Oktober 1996)
Diese bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstndnis der
GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
bersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
bersetzung, und sie hat diese bersetzung auch nicht als
rechtskrftigen Ersatz fr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
bersetzung nicht sorgfltig von Anwlten berprft wurde, knnen die
bersetzer nicht garantieren, da die bersetzung die rechtlichen
Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
da von Ihnen geplante Aktivitten im Sinne der GNU-GPL gestattet
sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation mchte Sie darum bitten, diese
bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen fr von Ihnen
geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfr
stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into German.
This translation is distributed in the hope that it will facilitate
understanding, but it is not an official or legally approved
translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
General Public License. The translation has not been reviewed
carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
License. If you wish to be sure whether your planned activities are
permitted by the GNU General Public License, please refer to the
authentic English version.
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
translation as the official distribution terms for your programs;
instead, please use the authentic English version published by the
Free Software Foundation.
_________________________________________________________________
GNU General Public License
Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und
unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch nicht
gestattet.
Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die
englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verndern.
Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
allgemeine ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
soll sicherstellen, da die Software fr alle Benutzer frei ist. Diese
Lizenz gilt fr den Groteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und fr alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie knnen diese
Mglichkeit der Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
der GNU Library General Public License, der allgemeinen ffentlichen
GNU-Lizenz fr Bibliotheken.
)
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas fr diesen Service zu
berechnen, wenn Sie mchten), die Mglichkeit, die Software im
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
Lizenzen sollen garantieren, da Sie die Software ndern oder Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden drfen - und da Sie
wissen, da Sie dies alles tun drfen.
Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschrnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn
Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verndern.
Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie mssen sicherstellen, da auch sie
den Quelltext erhalten bzw. erhalten knnen. Und Sie mssen ihnen
diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu verndern.
Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus
sicherstellen, da jeder erfhrt, da fr diese freie Software
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, mchten wir, da die Empfnger
wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen
verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen Autors
schdigen.
Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
mit dem Ergebnis, da das Programm proprietr wrde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, da jedes Patent entweder fr
freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt
nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
Bedingungen fr die Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung
Paragraph 0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere
Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
hinweist, da das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige
Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet; die Formulierung
"auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also
ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverndert
oder verndert und/oder in eine andere Sprache bersetzt, enthlt. (Im
folgenden wird die bersetzung ohne Einschrnkung als "Bearbeitung"
eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie"
angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfhrung des Programms wird nicht
eingeschrnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe durch die Ausfhrung des
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen des
Programms ab.
Paragraph 1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfr ist, da Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu
verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
Fehlen einer Garantie beziehen, unverndert lassen und desweiteren
allen anderen Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr verlangen.
Wenn Sie es wnschen, drfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie fr
das Programm anbieten.
Paragraph 2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
davon verndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk
entsteht; Sie drfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
von Paragraph 1 vervielfltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da
zustzlich alle folgenden Bedingungen erfllt werden:
(a)
Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
Modifizierung und das Datum jeder nderung hinweist.
(b)
Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder
verffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenber
als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebhren zur Verfgung gestellt wird.
(c)
Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung
interaktiv Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es,
wenn es auf dem blichsten Wege fr solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen Hinweis, da
es keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie
Garantie leisten), und da die Benutzer das Programm unter
diesen Bedingungen weiter verbreiten drfen. Auch mu der
Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, mu Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine
solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das vernderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernnftigerweise selbst als unabhngige und
eigenstndige Werke betrachtet werden knnen, dann erstrecken sich
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie
als eigenstndige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben
Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt, dann mu die Verbreitung des Ganzen nach
den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen fr weitere
Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden - und damit
auf jeden einzelnen Teil, unabhngig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr Werke in
Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur
Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren
oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden
sind, auszuben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das
nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem
auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich
dieser Lizenz.
Paragraph 3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
gem Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den
Bedingungen von Paragraph 1 und 2 vervielfltigen und verbreiten -
vorausgesetzt, da Sie auerdem eine der folgenden Leistungen
erbringen:
(a)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen
zugehrigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den
Datenaustausch blichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu. Oder:
(b)
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
Jahre lang gltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
eine vollstndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verfgung zu stellen - zu nicht hheren Kosten als denen, die
durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
einem fr den Datenaustausch blichen Medium weitergegeben
wird. Oder:
(c)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fr
nicht-kommerzielle Verbreitung zulssig und nur, wenn Sie das
Programm als Objectcode oder in ausfhrbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gem Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fr ein
ausfhrbares Programm bedeutet "der komplette Quelltext": Der
Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschlielich aller
zugehrigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
enthalten, was blicherweise (entweder als Quelltext oder in binrer
Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel,
Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm luft - es sei
denn, diese Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder des Objectcodes
dadurch erfolgt, da der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene
Stelle gewhrt wird, so gilt die Gewhrung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objectcode zu kopieren.
Paragraph 4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielfltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes
die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu
verndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verndern oder verbreiten,
erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren
Bedingungen bezglich der Vervielfltigung, Verbreitung und
Vernderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.
Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes Werk) weitergeben, erhlt der Empfnger
automatisch vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm
entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfltigen, zu
verbreiten und zu verndern. Sie drfen keine weiteren Einschrnkungen
der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfngers
vornehmen. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser
Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich
oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, das
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des
Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter
bestimmten Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im brigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die
Gltigkeit solcher Ansprche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
einzig den Zweck, die Integritt des Verbreitungssystems der freien
Software zu schtzen, das durch die Praxis ffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge zu dem groen
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einflu.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschtzte Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.
Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
berarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
verffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um
neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder "jeder spteren Version" ("any later
version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren
Version, die von der Free Software Foundation verffentlicht wurde.
Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, knnen Sie eine
beliebige Version whlen, die je von der Free Software Foundation
verffentlicht wurde.
Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fr die
Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
Erlaubnis zu bitten. Fr Software, die unter dem Copyright der Free
Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu frdern.
Keine Gewhrleistung
Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
besteht keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies
gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
besttigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm
so zur Verfgung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewhrleistung, weder
ausdrcklich noch implizit, einschlielich - aber nicht begrenzt auf -
Marktreife oder Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das volle
Risiko bezglich Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programms liegt
bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur
bei Ihnen.
Paragraph 12. In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht
gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben
erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenber fr
irgendwelche Schden haftbar, einschlielich jeglicher allgemeiner
oder spezieller Schden, Schden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen)
oder Folgeschden, die aus der Benutzung des Programms oder der
Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlielich - aber nicht
beschrnkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden mssen, oder dem
Unvermgen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter
ber die Mglichkeit solcher Schden unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
_________________________________________________________________
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es von
grtmglichem Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verndern kann.
Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gewhrleistungsausschlu mglichst
deutlich darzustellen; auerdem sollte jede Datei mindestens eine
"Copyright"-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
vollstndige Lizenz gefunden werden kann.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
published by the Free Software Foundation; either version 2 of
the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter
den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
Sie es wnschen) jeder spteren Version.
Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der
Hoffnung, da es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
GEWHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewhrleistung
der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
MA 02139, USA.
Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
`show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
it under certain conditions; type `show c' for details.
Auf Deutsch:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Fr Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
fr Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter
bestimmten Bedingungen weitergeben drfen; geben Sie `show c'
fr Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders heien als `show w' und `show c';
es knnten auch Mausklicks oder Menpunkte sein - was immer am besten
in Ihr Programm pat.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fr
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; ndern Sie
bitte die Namen:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
program "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by
James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf
das Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher fr Compiler),
geschrieben von James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizeprsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
Programms in proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Linken
proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden.
|